Mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen in einem gewissen Maß zur „Selbstkontrolle“ gezwungen, auch durch die Pflicht zur schriftlichen Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Dieser ist zu bestellen, wenn im Unternehmen mehr als 5 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung von Daten (mit Hilfe der IT) befasst sind und / oder sensible personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (hierunter fallen unter anderem auch Kunden- oder Personendaten).
Wir unterstützen Sei bei der:
- Entwicklung eines unternehmensindividuellen Datenschutzkonzeptes
- Bestellung eines betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten
- Schulung Ihrer Mitarbeiter im korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz
- Festlegung der Aufgaben Ihres betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Durchführung von unabhängige Datenschutz-Audits
- Aufklärung zu Datenschutz
- Beratungsdienstleistungen im Bereich IT-Compliance




